Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung – RV zur Erbringung von Maßnahmen der Prävention nach §§ 20 ff SBG V, OH-Verfahren

  • Staat:
  • Stadt: Ludwigsburg
  • ID Ausschreibung: 20240010000171616
  • Dienstleistungsauftrag
  • Offenes Verfahren
  • Öffentliche Aufträge
  • Wirtschaftlichstes Angebot
Grundinformationen über Ausschreibung
  • Veröffentlicht: 16.10.2023.
  • Läuft ab: 30.11.2027. 12:00
  • Dokumentation zu: -
  • Preis dokumentation: -
  • Wert: -
  • Kategorien (CPV code):
                    75300000 - Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
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Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung – RV zur Erbringung von Maßnahmen der Prävention nach §§ 20 ff SBG V, OH-Verfahren

Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Leistungserbringern Rahmenvereinbarungen (RV) zur Erbringung von Maßnahmen der Prävention in nichtbetrieblichen und betrieblichen Lebenswelten nach §§ 20 ff SGB V zu schließen. Der Leistungserbringer führt als freies Unternehmen die Maßnahmen im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung durch. Dieser sichert der Auftraggeberin zu, dass die Grund- und Zusatzqualifikation der von ihm eingesetzten Fachkräfte den Qualitätskriterien gemäß §§ 20 und 20a und 20b SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Juni 2000, in seiner jeweils gültigen Fassung, sowie den Zusatzqualifikationen der Auftraggeberin, entsprechen und weist diese nach. Die Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung enthält eine Übersicht der eingesetzten Beschäftigten. Der Umfang, die Fristen/Termine und die Spezifikationen der zu erbringenden Leistungen werden später in Einzelaufträgen festgelegt.




Compulsory social security services – RV zur Erbringung von Maßnahmen der Prävention nach §§ 20 ff SBG V, OH-Verfahren

Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Leistungserbringern Rahmenvereinbarungen (RV) zur Erbringung von Maßnahmen der Prävention in nichtbetrieblichen und betrieblichen Lebenswelten nach §§ 20 ff SGB V zu schließen. Der Leistungserbringer führt als freies Unternehmen die Maßnahmen im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung durch. Dieser sichert der Auftraggeberin zu, dass die Grund- und Zusatzqualifikation der von ihm eingesetzten Fachkräfte den Qualitätskriterien gemäß §§ 20 und 20a und 20b SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Juni 2000, in seiner jeweils gültigen Fassung, sowie den Zusatzqualifikationen der Auftraggeberin, entsprechen und weist diese nach. Die Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung enthält eine Übersicht der eingesetzten Beschäftigten. Der Umfang, die Fristen/Termine und die Spezifikationen der zu erbringenden Leistungen werden später in Einzelaufträgen festgelegt.